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Qualifizierter Mietspiegel

 

Allgemeines - Methodik - Datenschutz - Mietspiegel Chemnitz und Dresden

 

 
 

Allgemeines

Der Qualifizierte Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Stadt oder Gemeinde. Laut § 558 BGB wird die ortsübliche Vergleichsmiete gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist.

Neben der unmittelbaren Funktion als Mittel zur Begründung von Mieterhöhungen oder deren Abwehr bzw. von Mietänderungen erfüllt der Mietspiegel weitere Aufgaben, wie

  • die objektive Abbildung des örtlichen Mietniveaus auf einer breiten Informationsbasis,

  • die Schaffung von Rechtssicherheit,

  • die Verhinderung von Rechtsstreitigkeiten.

Weiterhin gilt der Qualifizierte Mietspiegel als

  • Beweismittel im Miethöheprozess im Rahmen der Prüfung von Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher und

  • Orientierungsmittel bei Vereinbarung von Neuvertragsmieten.

Der Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und muss von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt werden, um als „qualifiziert“ zu gelten.

 

Methodik

Welche Haushalte für die Erstellung des aktuellen Mietspiegels befragt werden, wird per Zufallsstichprobe aus dem Einwohnermelderegister entschieden. Die ausgewählten Haushalte werden i. d. R. postalisch benachrichtigt und persönlich befragt.

Im Rahmen der Befragung werden - nach Prüfung der Mietspiegelrelevanz* - die Miete (Nettokaltmiete) und Ausstattungsmerkmale der Wohnung ermittelt.

*(siehe dazu die Ausführungen in § 558 BGB, insbes. § 558 Abs. 2 BGB)

 

Datenschutz

Wie bei allen kommunalen Erhebungen stehen auch bei der Datenerfassung zum Mietspiegel Anonymität und Datenschutz an oberster Stelle. Alle Daten unterliegen den strengsten Sicherheitsbestimmungen. Die erhobenen Daten werden anonymisiert, d. h. es ist im Nachhinein keine Zuordnung der Daten zu Adressen oder Namen möglich. Nach Fertigstellung des Mietspiegels werden alle Fragebögen und verwendeten Adressenlisten vernichtet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung des Mietspiegels werden durch Datenschutz- und Statistikgesetze vorgegeben.

 

Mietspiegel Chemnitz und Dresden

  • Mietspiegel Chemnitz 2007: Zur Erhebung der erforderlichen Daten wurden durch Chempirica zwischen 23. März und 15. Mai 2006 über 6.000 Chemnitzer Haushalte persönlich befragt.

  • Mietspiegel Chemnitz 2010: Persönliche Befragung von rund 7.000 Chemnitzer Haushalten vom 05. Oktober bis zum 20. November 2009. Informationen zum aktuell gültigen Chemnitzer Mietspiegel sind auf der Homepage der Stadt Chemnitz nachzulesen (Link zum aktuellen Chemnitzer Mietspiegel).

  • Mietspiegel Dresden 2010: Chempirica befragte zwischen 18. Januar und 31. März 2010 rund 7.300 Dresdner Haushalte. Informationen zum aktuell gültigen Dresdner Mietspiegel sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Dresden nachzulesen (Link zum aktuellen Dresdner Mietspiegel).

 

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