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Allgemeines
Der Qualifizierte Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche
Vergleichsmiete in einer Stadt oder Gemeinde. Laut § 558 BGB wird
die ortsübliche Vergleichsmiete gebildet aus den üblichen Entgelten,
die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum
vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den
letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560
abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die
Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage
festgelegt worden ist.
Neben der unmittelbaren Funktion als Mittel zur Begründung von
Mieterhöhungen oder deren Abwehr bzw. von Mietänderungen erfüllt
der Mietspiegel weitere Aufgaben, wie
-
die objektive Abbildung des örtlichen Mietniveaus auf einer breiten
Informationsbasis,
-
die Schaffung von Rechtssicherheit,
-
die Verhinderung von Rechtsstreitigkeiten.
Weiterhin gilt der Qualifizierte Mietspiegel als
Der Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen
erstellt und muss von Interessenvertretern
der Mieter und Vermieter anerkannt werden, um als „qualifiziert“ zu
gelten.
Methodik
Welche Haushalte für die Erstellung des aktuellen Mietspiegels
befragt werden, wird per Zufallsstichprobe aus dem Einwohnermelderegister
entschieden. Die ausgewählten Haushalte werden i. d. R. postalisch
benachrichtigt und persönlich befragt.
Im Rahmen der Befragung werden - nach Prüfung der Mietspiegelrelevanz*
- die Miete (Nettokaltmiete) und Ausstattungsmerkmale der Wohnung
ermittelt.
*(siehe dazu die Ausführungen in § 558 BGB, insbes. § 558 Abs. 2 BGB)
Datenschutz
Wie bei allen kommunalen Erhebungen stehen auch bei der
Datenerfassung zum Mietspiegel
Anonymität und Datenschutz an oberster Stelle. Alle Daten
unterliegen den strengsten Sicherheitsbestimmungen. Die erhobenen Daten werden anonymisiert, d. h. es ist im
Nachhinein keine Zuordnung der Daten zu Adressen oder Namen möglich.
Nach Fertigstellung des Mietspiegels werden alle Fragebögen und
verwendeten Adressenlisten vernichtet. Die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Erstellung des Mietspiegels werden durch
Datenschutz- und Statistikgesetze vorgegeben.
Mietspiegel Chemnitz und
Dresden
Mietspiegel Chemnitz 2007: Zur Erhebung der erforderlichen Daten
wurden durch Chempirica zwischen 23. März und 15. Mai 2006 über 6.000
Chemnitzer Haushalte persönlich befragt.
Mietspiegel Chemnitz 2010: Persönliche Befragung von rund 7.000
Chemnitzer Haushalten vom 05. Oktober bis zum 20. November 2009.
Informationen zum aktuell gültigen Chemnitzer Mietspiegel sind auf der
Homepage der Stadt Chemnitz nachzulesen (Link
zum aktuellen Chemnitzer Mietspiegel).
Mietspiegel Dresden 2010: Chempirica befragte zwischen 18. Januar und 31. März 2010
rund 7.300 Dresdner
Haushalte. Informationen zum aktuell gültigen Dresdner Mietspiegel
sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Dresden nachzulesen (Link
zum aktuellen Dresdner Mietspiegel).
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